Beschäftigtenkurse
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Einleitungstext „Beschäftigtenkurse“
Wir bieten unsere Beschäftigtenkurse an allen Standorten in Bautzen, Dresden und Hoyerswerda an. Sollten Sie Fragen zu den Kurs haben, kontaktieren Sie uns per Telefon oder Mail. Wir beraten Sie gern! Wir prüfen auch, ob Ihr Kurs gefördert wird oder ob die Bezahlung durch Sie erfolgen muss.
Voraussetzungen
Berechtigt zur Teilnahme sind:
- alle Spätaussiedler*innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus,
- Ausländer*innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürge*innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze),
- Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG.
- Seit 01.01.2017 können auch Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Ablauf des Beschäftigtenkurses
Einstufungstest
Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Gegebenenfalls wird der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen.
Kursdauer
Sprachkurs mit insgesamt 600 Unterrichtseinheiten ( je Sprachniveau A1, A2, B1 jeweils 200 UE). Orientierungskurs mit insgesamt 100 Unterrichtseinheiten. Bei Alpha- und Zweitschriftlernern sind insgesamt 900 Unterrichtseinheiten angesetzt
Ziel des Beschäftigtenkurses
Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilnehmen.
Der Sprachkurs schließt mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab, der Orientierungskurs mit dem Test “ Leben in Deutschland“ (LiD). Teilnehmende, die beide Tests erfolgreich bestanden haben, erhalten das „Zertifikat Integrationskurs“.
Wer den Sprachtest trotz ordnungsgemäßer Kursteilnahme nicht besteht, kann maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen und erneut kostenlos am Abschlusstest teilnehmen.








