Ausbilderschein nach AEVO
Startseite » Qualifizierung » AEVO
Die AEVO regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt werden kann. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Kompetenzen sowie das methodisch-didaktische Rüstzeug der betreffenden Person. Wir geben dafür aktive Unterstützung.
Wir bieten unseren Qualifikationskurs an allen Standorten in Bautzen, Dresden und Hoyerswerda an. Sollten Sie Fragen zu dem Kurs haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder Mail. Wir beraten Sie gern! Wir prüfen auch, ob Ihr Kurs gefördert wird oder ob die Bezahlung durch Sie erfolgen muss.
Die Handlungsfelder der Maßnahme
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung nach AVO - Ausbildereignungsprüfung nach AEVO & AdA
Ausbildungsvorraussetzung prüfen/Ausbildung planen

Ausbildung vorbereiten sowie Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden

Durchführung der Ausbildung

Ausbildung abschließen









